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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 906 eingetragenen Fritz Hausl GmbH, Hagener Str. 33, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Fritz Hausl GmbH
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Bauklempnerei, der Installation von sanitären Anlagen und von Heizungsbau. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen etc
ist am 23.04.2026, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Paul Michels, Hohenzollernstr. 5, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
100 IN 45/26
Amtsgericht Hagen, 23.04.2026