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AN Info Systems GmbH

70 IN 287/21 21.10.2026 AG Hanau (Hessen)

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Hanau, HRB 91753
Sitz
Hanau
Adresse
Hospitalstraße 2, 63450 Hanau
Geschäftszweig
Forschung, Entwicklung, Marketing, Vertrieb, Verkauf, Vermie… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
70 IN 287/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AN Info Systems GmbH, Hospitalstraße 2, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 91753), vertr. d.: Insolvenzverfahren AN Info Systems GmbH


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 02.12.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Genehmigung des Vergleichs mit den Eheleuten Singh vom 18.12.2025 über eine Zahlung von 9.000,00 € zur Abgeltung aller wechselseitiger Ansprüche.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 21.10.2026

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