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Sathya Life Balance GmbH

70 IN 255/23 19.05.2026 AG Hanau (Hessen)

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Register
Hanau, HRB 96659
Sitz
Bad Orb
Adresse
Jahnstraße 12, 63619 Bad Orb
Geschäftszweig
Hotelbetrieb, Ayurveda Kurbetrieb, Gesundheitskuren, Gastron… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
70 IN 255/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sathya Life Balance GmbH, Jahnstraße 12, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 96659), vertr. d.: Insolvenzverfahren Sathya Life Balance GmbH

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 01.06.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit Frau Nayomee Rasanjalee Buwanekabahu Arachchige und Herrn Prasad Priyantha Buwanekabahu Arachchige zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits und Vermeidung weiterer Kosten

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 19.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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