Nachricht
71 IN 239/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fabfab GmbH, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren fabfab GmbH
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 9847 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Es ist über die Anträge auf Festsetzung der Vergütung für den vorläufigen Gläubigerausschuss zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern, den (vorläufigen) Gläubigerausschussmitgliedern, dem Insolvenzverwalter und der Insolvenzschuldnerin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2026 Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die vorläufigen Gläubigerausschussmitglieder entscheiden.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 13.05.2026