Veröffentlichungen
IN 540/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDV Industrielle Druckverarbeitung Gesellschaft für Papierverarbeitung und Veredelung mbH, Gutenbergstraße 1-3, 95512 Neudrossenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren IDV Industrielle Druckverarbeitung Gesellschaft für Papierverarbeitung und Veredelung mbH
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 996
- Schuldnerin -
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter und die Gläubigerausschussmitglieder die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, bzw. sollen die bisher festgesetzten Vorschüsse der Gläubigerausschussmitglieder als endgültige Vergütung festgesetzt werden.
Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesen Anträgen Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 07.09.2026