Entscheidung im Verfahren

Mex Trade UG (haftungsbeschränkt)

9 IN 522/26 07.09.2026 AG Darmstadt (Hessen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Register
Darmstadt, HRB 99997
Sitz
Riedstadt
Adresse
Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist Großhandel und Onlinehandel … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
9 IN 522/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mex Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRB 99997), vertr. d.: Insolvenzverfahren Mex Trade UG (haftungsbeschränkt)
1.400,00
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
266,00
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


210,00
EUR Auslagen zuzüglich
39,90
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


1.915,90
EUR Gesamtbetrag


Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.07.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Wenn, wie vorliegend,keine ausreichende Masse zur Verfügung steht, wird die Mindestvergütung angesetzt. Diese beläuft sich vorliegend auf 1.400 Euro.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 07.09.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Sören-Mac Mahr
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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