Veröffentlichungen
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: Insolvenzverfahren Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V.
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 20.08.2026