Tagesaktuelle Firmeninsolvenzen im Bezirk des Insolvenzgerichts Reinbek, Schleswig-Holstein.
Der Betrieb eines Bauunternehmens, jedoch unter Ausschluß aller Geschäfte, die eine Genehmigung gem. § 34 c GewO voraussetzen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.
Die Herstellung von Maschinen und Maschinenteilen.
Das Insolvenzgericht Reinbek (Schleswig-Holstein) veröffentlicht Insolvenzbekanntmachungen für alle Unternehmen in seinem Gerichtsbezirk. Insolvenz-Radar erfasst diese Daten tagesaktuell und stellt sie strukturiert bereit – inklusive vollständiger Schuldner- und Verwalterinformationen.
Mit einem Suchauftrag in Insolvenz-Radar erhalten Sie sofortige Benachrichtigungen, sobald am AG Reinbek ein neues Verfahren veröffentlicht wird – per E-Mail, Slack oder Webhook.
Kostenlos testenWeitere Insolvenzen aus Schleswig-Holstein – aus allen Gerichtsbezirken.
Zurück zu Schleswig-Holstein