Sonstiges

Interpart-Baumaschinen-Ersatzteilservice GmbH & Co. KG

21 IN 107/25 24.04.2026 AG Neuwied (Rheinland-Pfalz)
Register
Montabaur, HRA 11707
Sitz
Dernbach
Adresse
Ringstraße 3, 56307 Dernbach
Nachricht
21 IN 107/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpart-Baumaschinen-Ersatzteilservice GmbH & Co. KG, Ringstraße 3, 56307 Dernbach (AG Montabaur, HRA 11707), wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 11.05.2026, 11:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
eingetragen bei dem Grundbuchamt Neuwied im Grundbuch von Dernbach [bei Dierdorf] Blatt 1635, Flur 1 Flurstück 24/33 bzw. Zustimmung zum Kaufvertrag diesbezüglich gemäß notarieller Urkunde der Notarin Dr. Katrin Erbacher aus Koblenz vom 14.04.2026 (UR-Nr. 467/2026)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 24.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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