Veröffentlichungen
4 IN 29/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG, Duhlwiesen 8, 55413 Weiler (AG Mainz, HRA 22319), vertr. d.: Insolvenzverfahren Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG
Es wird die Nachtragsverteilung angeordnet
a) für Massezuflüsse aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentallabor Bandulet GmbH, Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt, Az: IN 408/12)
b) für die Erstattung der in den Jahren 2024 bis 2026 abgeführten
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge, ferner Vorsteuerbeträge aus den
Quotenausschüttungen im hiesigen Verfahren sowie aus ggf. weiteren Vergütungsansprüchen (infolge der erhöhten Berechnungsgrundlage)
zu a) und b): insoweit bleibt die Insolvenzbeschlagnahme aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 18.06.2026