Veröffentlichungen
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 117/22
06.03.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren
Philipp Ofer, geboren am 17.07.1982, Schubertstraße 14, 67373 Dudenhofen, Inhaber der Hera Markisen e.K. Speyererstraße 7, 67365 Schwegenheimn (AG Landau in der Pfalz, HRA 30893),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg,
wird die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger bestimmt bis zum 03.06.2026.
Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
G r ü n d e :
Die Abtretungsfrist endete am 01.12.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet.
Den Beteiligten ist vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung rechtliches Gehör zu gewähren.
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor.
Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.