Veröffentlichungen
16 IN 385/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AXIOM AI GmbH & Co. KG, Aichelberger Str. 12, 73271 Holzmaden, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin AXIOM AI Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren AXIOM AI GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 741984
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Software, Hardware und Dienstleistungen in den Bereichen (Tele-) Medizin, Gesundheitsversorgung und (Sozial-) Versicherung. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Entwicklung, dem Betrieb und der Vermittlung von Medizin- und Krankenversicherungsprodukten sowie auf der Forschung, Entwicklung, Betrieb und Vertrieb in den Feldern künstliche Intelligenz, Benutzererlebnis (UX) und (Web-) Hosting. Durch diese Tätigkeiten strebt das Unternehmen eine Verbesserung der medizinischen Versorgung an, mit dem Ziel, unmittelbar oder mittelbar zu einer besseren Patientenversorgung beizutragen. Beratungsdienstleistungen ergänzen das Angebot und unterstützen die genannten Bereiche, um dieses Ziel zu fördern.
Es ist zulässig, im Rahmen des Geschäftszwecks mit Kommunen sowie anderen staatlichen bzw. hoheitlichen Rechtsträgern zusammenzuarbeiten.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die den vorstehend bezeichneten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Tatsächlich ist die AXIOM AI GmbH & Co. KG die operative Softwareentwicklungsgesellschaft des Konzerns. Sie entwickelt Software im Gesundheitsbereich (App-Entwicklung, SoftwareEntwicklung).
Verfahrensbevollmächtigte des Geschäftsführer Insolvenzverfahren AXIOM AI GmbH & Co. KG
Rechtsanwälte lfr Wirtschaftsanwälte, Amiraplatz 3, 80333 München, Gz.: 010972-26/FT/ER Dok-Nr.: #458288#
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-481
Telefax: 0711 96689-99
Email: j.sedlitz@grub-brugger.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwältin Nora Sickeler als Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MediTech GmbH, der Gesund vorOrt Dienstleistungsgesellschaft mbH, vMBFT GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung der Insolvenzverwalterin.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.10.2026