Nachricht
177 IN 258/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PBT Planungs- und Bauträger GmbH Thüringen, Industriestraße 1, 99427 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren PBT Planungs- und Bauträger GmbH Thüringen
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden ergänzend festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf ergänzenden Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.04.2026.
Seit Einreichung des Schlussberichtes sind der Masse weitere Einnahmen zugeflossen, die sich vergütungserhöhend auswirken, BGH, Beschlüsse vom 05.07.2007, Az.: IX ZB 305/04 und 20.07.2017, Az.: IX ZB 75/16.
Ausgehend von einem nun der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.04.2026