Eröffnung

TalentDive GmbH

810 IN 359/26 T-82- 18.05.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

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Frankfurt am Main, HRB 115756
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Goetheplatz 2, 60311 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Die Personalmanagementberatung- und vermittlung, die Suche u… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
810 IN 359/26 T-82-: In dem Insolvenzverfahren TalentDive GmbH, Goetheplatz 2, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115756),
vertreten durch:
1. Marc Oliver Karol Fromowitz, Myliusstraße 49, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren TalentDive GmbH
2. Philip Jacob Fromowitz, Hansaallee 90, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren TalentDive GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 522/26 T-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 359/26 T-82- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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