Eröffnung

EUBITEC AG

810 IN 1922/25 E-15-8 25.06.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

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Frankfurt am Main, HRB 120718
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
810 IN 1922/25 E-15-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EUBITEC GmbH, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 142645),
vertr. d.: Insolvenzverfahren EUBITEC AG

wird der Terminierungsbeschluss vom 16.06.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

1. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet "EUBITEC GmbH" statt "EUBITEC AG".

2. Statt HRB 120718 muss es richtig heißen: HRB 142645.


G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt analog § 319 Abs. 1 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Der antragstellende Geschäftsführer Insolvenzverfahren EUBITEC AG


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.



Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2026


Insolvenzverwalter

Kanzlei
Fatma Kreft
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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