Entscheidung im Verfahren

QHW Beteiligung GmbH

61 IN 40/24 De 05.06.2026 AG Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen)

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Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 12363
Sitz
Bad Homburg v. d.Höhe
Adresse
Louisenstrasse 63, 61348 Bad Homburg v
Geschäftszweig
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilie… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
61 IN 40/24 De: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QHW Beteiligung GmbH, Louisenstrasse 63, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12363), vertr. d.: Insolvenzverfahren QHW Beteiligung GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.06.2026

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