Sicherungsmaßnahme

sWEEDs420 GmbH

61 IN 55/25 03.06.2026 AG Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen)

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Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 15066
Sitz
Bad Homburg v. d.Höhe
Adresse
In den Brühlwiesen 29, 61352 Bad Homburg v
Geschäftszweig
Der Verkauf und Vertrieb von Hanfprodukten, Einzelhandelswar… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
61 IN 55/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der sWEEDs420 GmbH vertr.d.d. GF Carsten Schmid, In den Brühlwiesen 29, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, vertr. d.: Insolvenzverfahren sWEEDs420 GmbH

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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