Entscheidung im Verfahren

Quick-Pack Personalüberlassung GmbH

6 IN 158/13 03.06.2026 AG Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Register
Koblenz, HRB 15331
Sitz
Dernau
Adresse
Ahrweg 11, 53507 Dernau
Geschäftszweig
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und die Verpackung… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
6 IN 158/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quick-Pack Personalüberlassung GmbH, Ahrweg 11, 53507 Dernau (AG Koblenz, HRB 15331), vertr. d.: Insolvenzverfahren Quick-Pack Personalüberlassung GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03.06.2026

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