Entscheidung im Verfahren

camperliebe GmbH

3 IN 315/19 07.09.2026 AG Frankfurt (Oder) (Brandenburg)

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Register
Frankfurt (Oder), HRB 16922
Sitz
Bernau
Adresse
Schönfelder Weg 31, 16321 Bernau
Geschäftszweig
Die Produktion und der Vertrieb von Wohnmobilen sowie deren … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
camperliebe GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16927FF), Schönfelder Weg 31, 16321 Bernau, eingetragener Sitz: Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren camperliebe GmbH
wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 01.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 315/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 4. September 2026

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