Entscheidung im Verfahren

IBOS Industrie-Buchbinderei Osnabrück GmbH

38 IN 35/18 05.06.2026 AG Osnabrück (Niedersachsen)

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Osnabrück, HRB 17257
Sitz
Osnabrück
Adresse
Giesbert-Bergerhoff-Straße 41, 49076 Osnabrück
Geschäftszweig
Der Betrieb einer Industrie- Buchbinderei in Osnabrück. Die … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
38 IN 35/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBOS Industrie-Buchbinderei Osnabrück GmbH, Giesbert-Bergerhoff-Straße 41, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 17257), vertr. d.: Insolvenzverfahren IBOS Industrie-Buchbinderei Osnabrück GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 04.06.2026

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