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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragenen Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tünter Heide 6, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 31.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit Frau Anne Marie Seggewiß, wonach diese zur Abgeltung sämtlicher im Verfahren gegen sie bestehender Ansprüche eine Vergleichszahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 20.900,00 EUR leistet, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 09.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
77 IN 37/22
Amtsgericht Münster, 12.03.2026