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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren DIY-Versum GmbH
ist am 29.05.2026, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 198/26
Amtsgericht Paderborn, 29.05.2026