Entscheidung im Verfahren

AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH

59 IN 315/17 03.09.2026 AG Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)

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Stendal, HRB 200783
Sitz
Lutherstadt Eisleben
Adresse
Querfurter Straße 12, 06295 Lutherstadt Eisleben
Geschäftszweig
Berufliche Umschulung und Fortbildung, die Erstausbildung vo… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
59 IN 315/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH, Querfurter Straße 12, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 200783), vertr. d.: Insolvenzverfahren AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.09.2026

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