Veröffentlichungen
IN 13/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DeCon GmbH, Lohbalken 9, 38165 Lehre-Wendhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren DeCon GmbH
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig Register-Nr.: HRB 202931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 137-22
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Beschluss:
1.
1. Einer eventuellen Schlussverteilung wird gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Nach dem heutigen Tage eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis.
Gem. §§ 5 Abs. 2, 197 InsO wird für den Schlusstermin (§ 207 InsO) und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren beibehalten.
3. Die Insolvenzgläubiger können bis zum 23.10.2026
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
schriftlich beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, einreichen.
Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsbeschluss sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung zu Ziffer 1 des Beschlusses:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Erinnerung zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 02.09.2026