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1 IN 41/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnpark Residenz Römerkessel GmbH, Wohnpark für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, Am Römerkessel 1, 56864 Bad Bertrich (AG Koblenz, HRB 20709), vertr. d.: Insolvenzverfahren Wohnpark Residenz Römerkessel GmbH
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 13.07.2023