Veröffentlichungen
13 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Amscan Europe GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Party-, Fest- und Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK
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1. Die Prüfung der bis 11.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 322-365 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 12.06.2026