Veröffentlichungen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Digitaldruck GmbH, August-Borsig-Straße 11a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23259), vertr. d.: Insolvenzverfahren GPG Digitaldruck GmbH
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 11.08.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 105/20