Veröffentlichungen
1 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhino Global GmbH, Großhandel u. Fach- und Einzelhandel im Bereich Mobilfunk u. Elektronik, vertr.d.d. Geschäftsführer Insolvenzverfahren Rhino Global GmbH
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, ihre Vergütung und Auslagen auf der Grundlage Ihrer vorgelegten Schlussrechnung festzusetzen.
Der vollständige Antrag und die Schlussrechnungsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 17.07.2026