Sicherungsmaßnahme

Transport & Dienstleistungsservice Scheuer UG (haftungsbeschränkt)

650 IN 123/26 09.06.2026 AG Potsdam (Brandenburg)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Potsdam, HRB 30908
Sitz
Kleinmachnow
Adresse
Ernst-Thälmann-Straße 10, 14532 Kleinmachnow
Geschäftszweig
Kurierfahrten europaweit, Eventlogistik, Eventservice… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Az.: 650 IN 123/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Transport & Dienstleistungsservice Scheuer UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 10, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Transport & Dienstleistungsservice Scheuer UG (haftungsbeschränkt)
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 30908
- Schuldnerin -

Beschluss:


Es wird am 09.06.2026 um 13:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 InsO. Weiter wird angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt,
Villa Hartmann Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu leisten.

Das Vermögen der Schuldnerin ist durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu sichern und zu erhalten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dazu wird er ermächtigt, auf Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu
Masseverbindlichkeiten werden.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 09.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features