Veröffentlichungen
3 IN 127/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Popovic Bau GmbH, Nordring 35 a, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32212), vertr. d.: Insolvenzverfahren Popovic Bau GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 04.09.2026