Entscheidung im Verfahren

PM Solution GmbH

59 IN 44/26 18.09.2026 AG Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)

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Stendal, HRB 32724
Sitz
Weißenfels
Adresse
Beuditzstraße 43, 06667 Weißenfels
Geschäftszweig
Die Veränderung von Inneneinrichtungen durch Design und/oder… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
59 IN 44/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Solution GmbH, Beuditzstraße 43, 06667 Weißenfels, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Stendal, HRB 32724), vertr. d.: Insolvenzverfahren PM Solution GmbH


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 15.10.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Verkauf des Grundbesitzes der Schuldnerin in Essen (Teileigentums bzw. Wohnungsgrundbuch von Rellinghausen, Blatt 2243-2252) zu einem Kaufpreis von 1,0 Mio. €

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 16.09.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Oliver Sietz
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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