Veröffentlichungen
1 IN 40/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DenkmalanDich GmbH, vertr.d.d. Notgeschäftsführer Insolvenzverfahren DenkmalanDich GmbH
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (des Sachwalters) gem. § 160 InsO; und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von Alzey Bl. 12812 bis 12821 sowie Bl. 12758 (Spießgasse 75) beim Amtsgericht Alzey. Kaufpreisangebot: € 270.000,- € .
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Bereits im Eröffnungsbeschluss wurde im Rahmen der Tagesordnung auf Anträge gem. § 160 InsO hingewiesen.
Da nunmehr ein konkreter Antrag vorliegt, erfolgt vorab diese Veröffentlichung um der Gläubigerversammlung umfassend Gelegenheit zur Vorab-Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit einzuräumen.
Amtsgericht Alzey, 24.06.2026