Entscheidung im Verfahren

MAS Bau Service UG (haftungsbeschränkt)

280 IN 90/24 22.07.2026 AG Mainz (Rheinland-Pfalz)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Mainz, HRB 51322
Sitz
Mainz
Adresse
Bahnweg 55, 55129 Mainz
Geschäftszweig
Bodenverlegung, Fliesenlegen, Streicharbeiten (weiß).… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
280 IN 90/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des MAS Bau Service UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Amer Grisevic, Bahnweg 55, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 51322), ist am 22.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 22.07.2026

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features