Veröffentlichungen
8 IN 206/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEC Handelsgesellschaft mbH, Zum Siechengraben 2, 37351 Dingelstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren DEC Handelsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 520570
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
der Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin sowie der sukzessiven Einstellung von Filialen zur Vermeidung von Nachteilen für die Insolvenzmasse bis zum 31.08.2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Einsichtnahme in den Bericht und den Antrags des Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mühlhausen, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 22.07.2026