Sonstiges

Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH

36i IN 3683/22 20.10.2025 AG Charlottenburg (Berlin) (Berlin)
Register
Berlin, HRB 66086
Sitz
Berlin
Adresse
ehemals geschäftsansässig Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Geschäftszweig
Herstellung und Vertrieb von bespielten Bild- und Tontragern… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
36i IN 3683/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH,
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 66086
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.10.2025 beschlossen:

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

die Zustimmung zum vom Insolvenzverwalter beabsichtigten Absehen von einer gerichtlichen Verfolgung der gegen den früheren Geschäftsführer Insolvenzverfahren Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH
geltend gemachten Forderungen wegen Geschäftsführer Insolvenzverfahren Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH
2 und 4 InsO bzw. anfechtbaren Zahlungen gemäß § 129 ff InsO,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.10.2025

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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