Entscheidung im Verfahren

Global Security & Events GmbH

810 IN 285/13 G-17-8 05.06.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

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Frankfurt am Main, HRB 79383
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Cargo City Süd - Geb. 579, 60549 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Sicherheitsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen und … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
810 IN 285/13 G-17-8 Das Insolvenzverfahren Global Security & Events GmbH, Cargo City Süd - Geb. 579, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79383),
vertreten durch:
Eduardo Simon, Udenhoutstraße 17, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Global Security & Events GmbH

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.06.2026

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