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Aktenzeichen: 3 IN 232/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
J. Ecker Söhne GmbH & Co. K.G., Industriestr. 21, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRA 1083),
vertreten durch:
1. Ecker Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 21, 76829 Landau in der Pfalz, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jutta Glock, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren J. Ecker Söhne GmbH & Co. KG
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben (Eingang bei Gericht: 27.2.2026) gemäß
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr -nach den Verfahrenskosten- vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO)
Amtsgericht -Insolvenzgericht- Landau, den 17.03.2026