Sonstiges

GT & S Drinks GmbH & Co. KG

3 IN 92/21 04.08.2026 AG Landau in der Pfalz (Rheinland-Pfalz)

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Register
Landau in der Pfalz, HRA 30782
Sitz
Edesheim
Adresse
Provisstraße 23, 67483 Edesheim
Geschäftszweig
Sind der Handel mit Sportgetränken, Sportartikeln und Gesund… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




3 IN 92/21
31.07.2026




In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

GT & S Drinks GmbH & Co. KG, Provisstraße 23, 67483 Edesheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 30782),
Prozesspfleger:
Maximilian Altstädt, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim


wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, in Kanzlei Brinkmann & Partner, Augustaanlage 62 - 64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4329280, Fax: 0621-43292827

aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.

XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)


entnimmt.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter beantragte die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.

Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.

Das Insolvenzverfahren wurde am 08.02.2023 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.



Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Olaf Spiekermann
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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