Sicherungsmaßnahme

Greenty GmbH

320 IN 1185/26 23.06.2026 AG Chemnitz (Sachsen)

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Chemnitz, HRA 35276
Sitz
Reinsdorf
Adresse
August-Horch-Straße 25, 08141 Reinsdorf
Geschäftszweig
Forschung, Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich de… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Veröffentlichungen
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1185/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Greenty GmbH, August-Horch-Straße 25, 08141 Reinsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35276
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Greenty GmbH


ergeht am 23.06.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 23.06.2026 um 12:31 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Christian Krönert
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für lnsolvenzverwaltung mbH
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Email geschäftlich: CKroenert@schultze-braun.de


bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Krönert
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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