Entscheidung im Verfahren

Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG

8 IN 496/22 10.09.2026 AG Offenbach am Main (Hessen)

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Offenbach am Main, HRA 41249
Sitz
Dreieich
Adresse
Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
8 IN 496/22: In dem Insolvenzverfahren Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 41249), vertr. d.: Insolvenzverfahren Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG
es ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, anstelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.

Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 30.09.2026.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Steffen Schneider
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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