Entscheidung im Verfahren

Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG

83 IN 22/25 12.03.2026 AG Münster (Westfalen) (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Steinfurt, HRA 4314
Sitz
Hopsten
Adresse
Hauernweg 17, 48496 Hopsten
Nachricht
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 22/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4314 eingetragenen Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hauernweg 17, 48496 Hopsten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5982 eingetragene Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH GmbH, Hauernweg 17, 48496 Hopsten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG




wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über von dem Verwalter beabsichtigte Rechtshandlungen (§§ 160, 161 InsO) wie folgt:

1.
Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin sowie des im Grundbuch von Hopsten Blatt 2009 eingetragenen Grundbesitzes für einen Kaufpreis in Höhe von netto 2.300.000,00 EUR an die Investorengemeinschaft Ruwe-Kaup GmbH & Co. KG und Dierken Energiedienstleistung GmbH & Co. KG.


2. Abschluss eines Vergleichs zwecks Erledigung etwaiger Ansprüche der Schuldnerin gegenüber der Provinzial Versicherung AG aus der Gebäude-, Betriebsunterbrechung- und D & O - Versicherung gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 EUR.
Termin bestimmt auf

Mittwoch, 01.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
83 IN 22/25
Amtsgericht Münster, 10.03.2026

Insolvenzverwalter

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E-Mail
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