Sonstiges

MegaPrototyping GmbH & Co. KG

1 IN 192/25 22.10.2026 AG Meiningen (Thüringen)

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Register
Jena, HRA 501450
Sitz
Steinbach-Hallenberg
Adresse
Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg
Geschäftszweig
Die Herstellung von Prototypen aller Art in allen gängigen V… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
1 IN 192/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MegaPrototyping GmbH & Co. KG, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wulf Hering Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren MegaPrototyping GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 501450
- Schuldnerin -


Beschluss:




1.
Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung

A)
zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Norman Hering bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO mit folgendem Inhalt:

1. Herr Norman Hering verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPrototyping GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Insolvenzverwalter mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten.

2. Zahlt Herr Norman Hering innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Herr Norman Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.

3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer 2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Herr Norman Hering nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer 1. monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen.
Zahlt Herr Norman Hering im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Herr Norman Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.

4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer 2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer 3. keine weiteren Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Herrn Norman Hering aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren - unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen.

und

B)
zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Torsten Hering bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO mit folgendem Inhalt:

1. Herr Torsten Hering verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPrototyping GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Insolvenzverwalter mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten.

2. Zahlt Herr Torsten Hering innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Herr Torsten Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.

3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer 2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Herr Torsten Hering nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer 1. monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen.
Zahlt Herr Torsten Hering im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Herr Torsten Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.

4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer 2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer 3. keine weiteren Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Herrn Torsten Hering aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren - unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen;

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

2.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.


Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt

Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.206 bzw. 07.09.2026 ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.


Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 21.10.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Marcello Di Stefano
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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