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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7695 eingetragenen SuCasa 25 GmbH & Co. KG, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11232 eingetragene SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH GmbH, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren SuCasa 25 GmbH & Co. KG
1.
Es wird angeordnet, dass die nachfolgende besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 InsO).
2.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Verwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 19.12.2025 - Notar Dr. Kai Wolter, Datteln (UR-Nr. 823/25) - geschlossen zwischen Rechtsanwalt Dirk Hofschulte in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin - Verkäuferin - und der Riethmüller Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in 73230 Kirchheim unter Teck (eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart; HRA 738805) - Käuferin - hinsichtlich der Wohnungseigentumseinheiten - eingetragen beim Amtsgericht Recklinghausen in den Wohnungsgrundbüchern von Datteln Blatt 8445, 8446, 8447, 8449, 8450, 8451, 8453, 8454, 8455, 8456, 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8462, 8463, 8464, 8465, 8466, 8467, 8468, 8469, 8470, 8471, 8472, 8473, 8474, 8475, 8476, 8477, 8478, 8479, 8480, 8481, 8482, 8483, 8484, 8485, 8486, 8487, 8488, 8489, 8490, 8491 und des Anteils der Verkäuferin an dem im Teileigentumsgrundbuch von Datteln Blatt 8492 eingetragenen Teileigentums.
Die Wohnungs- und Teileigentumseinheiten beziehen sich auf das Grundstück der Gemarkung Datteln Flur 28 Flurstück 700, Gebäude- und Freifläche, Südring 282.
Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 2.100,000 EUR vereinbart (§ 3).
Der Vertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossen worden (§ 2a).
2.
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen Beteiligte am Bauvorhaben (Objekt Datteln, Südring 282); hier: gegen LH Lengericher Hochbau GmbH aus Lengerich (Generalunternehmer) und das Planungsbüro Kulgemeyer GmbH aus Georgsmarienhütte, mit der Berechtigung, auf die Geltendmachung zu verzichten oder auch vergleichsweise zu erledigen.
3.
Gegen Kai Uwe Haller bestehen ggfs. Ansprüche wegen der Haftung nach § 43 GmbHG. Kai Uwe Haller unterbreitete ein Vergleichsangebot vom 17.10.2025 zur Abgeltung sämtlicher etwaiger gegen ihn gerichteter insolvenzrechtlicher und nicht insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages von 50.000,00 EUR an die Insolvenzmasse der SuCasa 25 GmbH & Co. KG. Der Insolvenzverwalter nahm dieses Vergleichsangebot auch an.
Es besteht allerdings ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung des Vergleichsabschlusses durch die Gläubigerversammlung. Eine Zahlung ist nicht erfolgt.
Dies vorausgeschickt beschließt die Gläubigerversammlung
a)
Die Gläubigerversammlung stimmt insoweit dem Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Kai Uwe Haller nicht zu.
b)
Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche insolvenzrechtlichen und nicht insolvenzrechtlichen Ansprüche gegen Kai Uwe Haller außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend zu machen sowie auch zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.".
Wegen der näheren Einzelheiten kann u.a. auf das Protokoll über den Berichts- und Prüfungstermin vom 24.2.2026 Bezug genommen werden. Insbesondere kann auch der Bericht gem. § 156 InsO zum Berichtstermin nebst Anlagen (u.a. der notarielle Grundstückskaufvertrag des Notars Dr. Kai Wolter, Datteln, vom 19.12.2025 - UR-Nr. 823/2025) von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden.
Die bereits im Eröffnungsbeschluss vom 17.12.2025 bezeichneten Tagesordnungspunkte in Bezug auf die besonderen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. §§ 160 ff. InsO waren nochmals zu konkretisieren bzw. zu ergänzen.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 10/25
Amtsgericht Münster, 25.02.2026