Entscheidung im Verfahren

Bodeta Süßwaren GmbH Oschersleben

340 IN 303/22 (371) 12.01.2024 AG Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Register
Stendal, HRB 100312
Sitz
Oschersleben (Bode)
Adresse
Friedrichstraße 21, 39387 Oschersleben (Bode)
Geschäftszweig
Herstellung und der Vertrieb von Süßwaren aller Art sowie sc… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bodeta Süßwaren GmbH Oschersleben, Friedrichstraße 21, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 100312), vertreten durch:
1. Dr. Markus Letsch, Hof Himmelrich 24, CH-6340 Baar, SCHWEIZ, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Bodeta Süßwaren GmbH Oschersleben
2. Dr. Robert Tobias, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Bodeta Süßwaren GmbH Oschersleben
Verfahrensbevollmächtigte:
Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im Range des § 38 InsO ein weiterer besonderer Prüftermin bestimmt.
Außerdem hat die Schuldnerin mit Zustimmung des Sachwalters, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de, mitgeteilt, dass die Kosten des Verfahrens sowie die angemeldeten und festgestellten Forderungen gemäß § 38 InsO in voller Höhe befriedigt werden können.
Die Gläubiger werden deshalb aufgefordert: a) nachrangige Forderungen (§ 39 InsO) unter Hinweis auf den Nachrang und die Rangstelle bei dem Sachwalter schriftlich in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderungen bestehenden Unterlagen anzumelden bis zum 08.02.2024, b) dem Sachwalter mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind genau zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 29.02.2024 geprüft. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Die Tabelle, die Anmeldungen im Range des § 38 InsO sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
- 340 IN 303/22 (371) - ( 11.01.2024 )

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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