Eröffnung

Excelsior GmbH

810 IN 52/25 E-14-8 12.05.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Register
Frankfurt am Main, HRB 106309
Sitz
Eschborn
Adresse
Lahnstraße 37c, 60326 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Entwicklung, der Vertrieb sowie der Handel von Software sowi… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
810 IN 52/25 E-82-: In dem Insolvenzverfahren Excelsior GmbH, lt. HR: Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 106309),
vertreten durch:
Nikolaos Papagiannis, Lahnstraße 37c, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Excelsior GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 571/25, 810 IN 616/25 und 810 IN 617/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 52/25 E-82- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Michael Hirner
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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