Nachricht
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
17 IN 47/23
13.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeräte und Gerüstbau Hermann Koch GmbH,
An der Weidenmühle 17, 67598 Gundersheim (AG Mainz, HRB 10980),
vertreten durch:
1. Karim Koch, An der Wittgeshohl 64, 67593 Westhofen, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Baugeräte und Gerüstbau Hermann Koch GmbH
2. Fuad Tupela, Alzeyer Straße 9, 67549 Worms, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Baugeräte und Gerüstbau Hermann Koch GmbH
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 25.06.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 13.04.2026
- Insolvenzgericht -