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2 IN 121/25 In dem Insolvenzverfahren König Lackierfachbetrieb GmbH, Zunftstraße 4, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 12653), vertr. d.: Insolvenzverfahren König Lackierfachbetrieb GmbH
Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplanes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und im Abstimmungstermin gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 3 InsO.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, den 04.05.2026