Eröffnung

Fensterbau Haas GmbH

318 IN 149/26 01.04.2026 AG Chemnitz (Sachsen)

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Chemnitz, HRB 14079
Sitz
Hohndorf
Adresse
Geschäftszweig
Herstellung und Montage von Kunststofffenstern und Handel mi… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 149/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Haas GmbH, vertr. d. d. GF Rico Mike Staskiewicz An der Zechenbahn 4, 09394 Hohndorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 14079
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Fensterbau Haas GmbH

Geschäftszweig: Herstellung und Montage von Kunststofffenstern und Handel mit Bauelementen aller Art

- wurde am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich: 0375 30347 0 Telefax: 0375 30347 22 Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.07.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Oliver Junghänel
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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