Nachricht
36n IN 2008/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Native Cult GmbH, Urbanstraße 30, 10967 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Native Cult GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159213
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.04.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.04.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.600,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.04.2026