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Angel Rock GmbH

61 IN 61/25 Br 02.10.2026 AG Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen)

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Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 16211
Sitz
Bad Homburg v. d.Höhe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 1, 61348 Bad Homburg v
Geschäftszweig
Die Verwaltung eigenen Vermögens und Service-Dienstleistunge… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Veröffentlichungen
61 IN 61/25 Br: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angel Rock GmbH vertr.d.d.GF Stanislaus Gierszewski, Kaiser-Friedrich-Promenade 1, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16211), vertr. d.: Insolvenzverfahren Angel Rock GmbH

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 28.10.2026, 09:15 Uhr, Saal E2.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von der Geltendmachung von Ansprüchen u. a. aus Verschleppungshaftung gegenüber dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren Angel Rock GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.10.2026

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